Verschärfung der Registrierkassenpflicht mit 1.4.2017
Ab dem 1.4.2017 müssen nun alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt. Zur Erinnerung: Jeder, der mehr als € 15.000,00 Jahresumsatz erwirtschaftet und dabei über € 7.500,00 Barumsatz (inklusive Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) erzielt, unterliegt bereits seit 2016 der Registrierkassenpflicht.
Ab dem 1.4.2017 müssen nun alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt. Zur Erinnerung: Jeder, der mehr als € 15.000,00 Jahresumsatz erwirtschaftet und dabei über € 7.500,00 Barumsatz (inklusive Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) erzielt, unterliegt bereits seit 2016 der Registrierkassenpflicht.