Neues von unserem Partner „Team Jünger Steuerberater OG“
Verschärfung der Registrierkassenpflicht mit 1.4.2017
Ab dem 1.4.2017 müssen nun alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt. Zur Erinnerung: Jeder, der mehr als € 15.000,00 Jahresumsatz erwirtschaftet und dabei über € 7.500,00 Barumsatz (inklusive Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) erzielt, unterliegt bereits seit 2016 der Registrierkassenpflicht.
Ab dem 1.4.2017 müssen nun alle elektronischen Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die Datenmanipulation ausschließt. Zur Erinnerung: Jeder, der mehr als € 15.000,00 Jahresumsatz erwirtschaftet und dabei über € 7.500,00 Barumsatz (inklusive Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) erzielt, unterliegt bereits seit 2016 der Registrierkassenpflicht.